Position – 11. Oktober 2023

Stellungnahme des BWE LV BB und LEE BB

Stellungnahme zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming vom 15. Juni 2023

Das Bundesgesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz) hat zum Ziel, die Bereitstellung der für den Windenergieausbau an Land notwendigen Flächen sicherzustellen. Hierdurch soll der Ausbau erleichtert und beschleunigt werden. In einem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) werden den Bundesländern erstmals verbindliche Flächenziele (Flächenbeitragswerte) vorgegeben, die für die Windenergie an Land auszuweisen sind. Neue Sonderregelungen für die Windenergie an Land im Baugesetzbuch (BauGB) integrieren diese Flächenziele in das Planungsrecht und vereinfachen die Planungs-verfahren zur Ausweisung von Windenergiegebieten.

Laut dem letzten Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses waren zum Stichtag am 31.12.2021 in Deutschland zwischen 0,81 und 0,91 Prozent der Fläche rechtswirksam ausgewiesen, wovon wiederum nur 0,5 Prozent tatsächlich nutzbar sind. Dies zeigt deutlich, bis zum Erreichen des bundesweit erforderlichen 2-Prozent Mindestziel ist es noch ein weiter Weg. Das Land Brandenburg und seine fünf Regionalen Planungsgemeinschaften wurde nunmehr zu konkreten Flächenbeitragswerten verpflichtet.

Das am 1. Februar 2023 in Kraft getretene Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes gibt für das Land Brandenburg die Ausweisung von mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche bis Ende 2027 und von mindestens 2,2 Prozent bis Ende 2032 vor. Im neuen Brandenburgischen Flächenzielgesetz, welches am 03.03.2023 in Kraft trat, wurden diese Zielwerte übernommen und die Regionalen Planungsgemeinschaften mit der Umsetzung beauftragt.

Darüber hinaus erfolgte über eine Richtlinie eine Umsteuerung der Regionalplanung. Nach dem Prinzip der „Ausschlussplanung“ durften Windenergieanlagen bisher ausschließlich innerhalb von so genannten „Eignungsgebieten“ geplant und gebaut werden. Das Flächenangebot für die Windenergienutzung wurde also durch die Regionalplanung begrenzt. Mit der Einführung der „Angebotsplanung“ erhält die Windenergienutzung in „Vorranggebieten“ nun Priorität vor anderen Nutzungen.

Der BWE LV BB und der LEE BB hatten bereits im Rahmen der parlamentarischen Befassung zum Brandenburgischen Flächenzielgesetz umfänglich mündlich wie auch schriftlich Stellung genommen. Die Verpflichtung der Länder zur Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung an Land ist ein großer Schritt in Richtung beschleunigter Ausbau der Windenergie. Zudem erkennen wir ausdrücklich an, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften nunmehr schnell und umfänglich ihre Regionalpläne bzw. Teilregionalpläne aktualisieren.

Das Land Brandenburg hat sich im Koalitionsvertrag, in der Energiestrategie 2040 sowie im Klimaplan zur Erreichung ambitionierter und notwendiger Klima- und Energieziele verpflichtet. Dafür ist eine innovative, rechtssichere und unterstützende Regionalplanung notwendig. Mit dem nunmehr vorliegenden Entwurf des Teilregionalplans zur Windenergienutzung 2027 in der Regional Havelland-Fläming ist ein entscheidender Schritt gemacht.

Der BWE LV BB und der LEE BB haben jedoch die Sorge, dass die Flächenbeitragswerte zu knapp geplant wurden und es an einem notwendigen planerischen „Puffer“ fehlt. Zudem sollte bedacht werden, dass sich die Regionale Planungsgemeinschaft nicht, mit Blick auf die Erreichung des 2,2 Prozent-Ziel 2032, entscheidender Möglichkeiten beraubt. Nach Ansicht der Verbände bedarf es daher Nachbesserungen und Ergänzungen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter “Downloads”.