Position – 11. Oktober 2023
Stellungnahme
Stellungnahme zum Entwurf des Integrierten Regionalplans Uckermark-Barnim vom 28. Juni 2023
Das Bundesgesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz) hat zum Ziel, die Bereitstellung der für den Windenergieausbau an Land notwendigen Flächen sicherzustellen. Hierdurch soll der Ausbau erleichtert und beschleunigt werden. In einem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) werden den Bundesländern erstmals verbindliche Flächenziele (Flächenbeitragswerte) vor-gegeben, die für die Windenergie an Land auszuweisen sind. Neue Sonderregelungen für die Windenergie an Land im Baugesetzbuch (BauGB) integrieren diese Flächenziele in das Planungsrecht und vereinfachen die Planungsverfahren zur Ausweisung von Windenergiegebieten.
Laut dem letzten Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses waren zum Stichtag am 31.12.2021 in Deutschland zwischen 0,81 und 0,91 Prozent der Fläche rechtswirksam ausgewiesen, wovon wiederum nur 0,5 Prozent tatsächlich nutzbar sind. Dies zeigt deutlich, bis zum Erreichen des bundesweit erforderlichen 2-Prozent Mindestziel ist es noch ein weiter Weg. Das Land Brandenburg und seine fünf Regionalen Planungsgemeinschaf-ten wurde nunmehr zu konkreten Flächenbeitragswerten verpflichtet.
Das am 1. Februar 2023 in Kraft getretene Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes gibt für das Land Brandenburg die Ausweisung von mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche bis Ende 2027 und von mindestens 2,2 Prozent bis Ende 2032 vor. Im neuen Brandenburgischen Flächenzielgesetz, welches am 03.03.2023 in Kraft trat, wurden diese Zielwerte übernommen und die Regionalen Planungsgemeinschaften mit der Umsetzung beauftragt.
Darüber hinaus erfolgte über eine Richtlinie eine Umsteuerung der Regionalplanung. Nach dem Prinzip der „Ausschlussplanung“ durften Windenergieanlagen bisher ausschließlich innerhalb von so genannten „Eignungsgebieten“ geplant und gebaut werden. Das Flächenangebot für die Windenergienutzung wurde also durch die Regional-planung begrenzt. Mit der Einführung der „Angebotsplanung“ erhält die Windenergienutzung in „Vorranggebieten“ nun Priorität vor anderen Nutzungen.
Der BWE LV BB und der LEE BB hatten bereits im Rahmen der parlamentarischen Befassung zum Brandenburgi-schen Flächenzielgesetz umfänglich mündlich wie auch schriftlich Stellung genommen. Die Verpflichtung der Länder zur Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung an Land ist ein großer Schritt in Richtung beschleunigter Ausbau der Windenergie. Zudem erkennen wir ausdrücklich an, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften nunmehr schnell und umfänglich ihre Regionalpläne bzw. Teilregionalpläne aktualisieren.
Das Land Brandenburg hat sich im Koalitionsvertrag, in der Energiestrategie 2040 sowie im Klimaplan zur Erreichung ambitionierter und notwendiger Klima- und Energieziele verpflichtet. Dafür ist eine innovative, rechtssichere und unterstützende Regionalplanung notwendig. Mit dem nunmehr vorliegenden Entwurf des Integrierten Regio-nalplans Uckermark-Barnim ist ein entscheidender Schritt gemacht.
Mit diesem sinnvollen und schlüssig aufeinander aufbauenden Vorgehen des Landes Brandenburg ist die unmittelbare Umstellung auf die Anwendung der geänderten Rechtslage erfolgt. Die fortlaufende Umsetzung der neuen Zielvorgaben wurde dabei initiiert und vorangetrieben, wobei eindrücklich Rückgrat bewiesen wurde, indem ein frühzeitiger und deutlicher Verzicht auf eine Rolle rückwärts bei der zeitlichen Zielabstufung der Flächenziele für 1,8 Prozent und 2,2 Prozent klar kommuniziert wurde.
Aufgrund der Zielstrebigkeit des Planungsverbandes Uckermark-Barnim kann ein echter Vorbildcharakter entstehen. Somit senden wir gemeinsam ein klares Zeichen, dass unser Bundesland stark für die Zukunft aufgestellt ist. Diese anpackende Haltung sendet Signale weit über Brandenburg hinaus und wird prägend zur positiven Gestaltung unseres Landes beitragen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter “Downloads”.