Pressemitteilung – 13. Januar 2025

Naturschutz und Landnutzung gemeinsam denken, Zielkonflikte lösen und so den ländlichen Raum stärken

Land(nutzung) mit Zukunft: Forum Natur Brandenburg e.V. stellt 10-Punkte-Plan vor

Die Mitglieder des Forums Natur Brandenburg e.V. (FNB) sehen im Koalitionsvertrag der neuen Brandenburger Landesregierung und in der strukturellen und personellen Veränderung des Agrar- und Umweltministeriums großes Potential für positive Entwicklungen im ländlichen Raum. Auf der gemeinsamen Pressekonferenz stellte der Verein heute sein 10-Punkte-Programm zu den drängendsten Themen im Agrar- und Umweltbereich vor. Für den Landesverband Erneuerbare Energien Berlin Brandenburg nahm der Vorsitzende des Landesverbandes, Jan Hinrich Glahr, teil.

„Es freut uns, dass viele unserer Hinweise im Regierungsprogramm von SPD und BSW berücksichtigt wurden. Jetzt gilt es, gemeinsam an der Umsetzung zu arbeiten und an der einen oder anderen Stelle nachzujustieren. Dafür stellen wir unsere Expertise gerne den Vertretern aus Politik und Verwaltung zur Verfügung“, erklärt Gernot Schmidt, Vorsitzender des Forum Natur Brandenburg e.V. (FNB) und Präsident des Landesfischereiverbandes Brandenburg/Berlin e.V.

Günter Baaske, Präsident des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V., ergänzt: „Wir werben dafür, dass der Grundsatz des FNBs ‚Schützen durch Nutzen‘ bei den anstehenden politischen Entscheidungen beherzigt wird. Landnutzung und Naturschutz müssen in Zukunft viel stärker gemeinsam gedacht werden. Heidelandschaften, Grünland oder Teichflächen sind nur drei Beispiele für Hotspots der Artenvielfalt, die erst durch die Bewirtschaftung der Kulturlandschaft entstanden und auch weiterhin von ihr abhängig sind. Zugleich schaffen Land- Forst- und Fischereiwirtschaft sowie die Gewinnung regenerativer Energien Arbeitsplätze im ländlichen Raum und erhöhen die Selbstversorgungskapazitäten.“

Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender Landesverband Erneuerbare Energien Berlin Brandenburg e.V., betont: „Der Gesetzgeber hat der Errichtung und dem Betrieb von erneuerbare Energien Anlagen ein ‚überragendes öffentliches Interesse‘ bescheinigt. Dieser Schritt hat uns in den letzten Jahren enorm vorangebracht und viel Wertschöpfung generiert. Der Arbeit der anderen Bewirtschafter nachwachsender Ressourcen den gleichen Rang einzuräumen, wäre mit Blick auf die regionale Versorgungssicherheit bei Erzeugnissen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft nur konsequent.“

„Wieviel die Landnutzer für den Natur- und Umweltschutz tun, zeigt sich auch in unseren Brandenburger Wäldern. Entsprechend der guten fachlichen Praxis bewirtschafte Waldflächen verbessern die Luftqualität und sorgen für sauberes Trinkwasser. Außerdem ist die Artenvielfallt dort vielfach höher als in Wäldern, die unter Totalschutz und Bewirtschaftungsverbot gestellt werden. Der Wald ist Klimaschützer Nummer 1 und gleichzeitig einer der ersten Verlierer der globalen Erwärmung. Um unsere Wälder fit für die Zukunft zu machen, müssen wir die Waldbesitzer und -bewirtschafter stärker einbeziehen und beim klimaresilienten Waldumbau an einem Strang ziehen“, ergänzt Thomas Weber, Vorsitzender Waldbesitzerverband Brandenburg e.V.

In der Hoffnung, den entsprechenden Verantwortungsträgern eine fachliche Hilfestellung zu leisten, hat das FNB ein 10-Punkte-Programm zu den drängendsten Themen im Agrar- und Umweltbereich formuliert.

10-Punkte-Programm für einen starken ländlichen Raum

  1. Regionale Wertschöpfung und Selbstversorgungsgrad der Region Berlin/Brandenburg in den politischen Fokus stellen und der Land-, Forst und Fischereiwirtschaft per Gesetz das ‚überragende öffentliche Interesse‘ attestieren
  2. Schutz der Artenvielfalt und die Bewirtschaftung der Kulturlandschaft gemeinsam denken, Artenschutz auf tatsächlich bedrohte Arten fokussieren und Artenschutzkonflikte wie bei Wolf, Biber und Kormoran durch Anpassungen beim Schutzstatus und Bestandsmanagement entschärfen.
  3. Umsetzung der EU-Naturwiederherstellungsverordnung: Wiederherstellungspläne gemeinsam mit Flächeneigentümern und -bewirtschaftern erarbeiten und auf objektiv nötigen Maßnahmen beschränken, die regelmäßig hinterfragt und angepasst werden, Wettbewerbsverzerrungen durch Bewirtschaftungsbeschränkungen verhindern
  4. Management der Natura 2000-Gebiete: veralteten Maßnahmenkatalog überarbeiten, Managementpläne unter Einbeziehung der Landnutzerverbände evaluieren und fortschreiben, Management von Neozoen und Neophyten als Maßnahmen aufnehmen, Projektbegriff aus FFH-Richtlinie nicht durch Beweislastumkehr zur Verdrängung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie der Angler und Jäger missbrauchen
  5. Gebietskulissen „Landschaftsschutzgebiete“ hinsichtlich der Entlassung von Ortslagen und der Schaffung von Freiräumen für Investitionen überarbeiten, Schutzziele an gesellschaftliche Herausforderungen anpassen
  6. Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Fischbestände in Flüssen und Seen durch Erwerbsfischerei und organisierte Anglerschaft fördern, fischereifachliche Erfordernisse bei Ausgestaltung von Gewässerpachtverträgen berücksichtigen, Wiederansiedlungsprojekte unterstützen
  7. Klimaresilienten Waldumbau gemeinsam mit Flächeneigentümern und -bewirtschaftern voranbringen, Eigentümerinteressen berücksichtigen (z.B. Informations- und Beratungsangebote für Waldbesitzer, niedrigschwellige Finanzierungsangebote ohne Vorleistung und hohen Bürokratieaufwand, Freiraum bei der Wahl klimatoleranter Baumarten)
  8. Dezentralisierung der Energieversorgung in Brandenburg fördern, regionale Energiekonzepte entwickeln und Energienutzung vor Ort ermöglichen
  9. Rechtsgrundlage, Struktur und Aufgaben der Stiftung Naturschutzfonds (NSF) ändern: Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts unterbinden, Primat der Ausgleichszahlungen an den NSF abschaffen, Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung von erneuerbare Energien Anlagen u.a. Bautätigkeiten vor Ort umsetzen und dabei produktionsintegrierte Maßnahmen bevorzugen (z.B. Beatle-Banks)
  10. Gewässerinfrastruktur und Wassermanagement zukunftsfähig gestalten: Strategien zur Konsolidierung des Landschaftswasserhaushaltes gemeinsam mit den Landnutzern erarbeiten, Gewässerunterhaltung stärken, Programm für Instandsetzung und Neubau von Stauanlagen aufsetzen und dadurch zweiseitige Wasserregulierung ermöglichen, finanzielle Entlastungen der Landnutzer bei der Gewässerunterhaltung ermöglichen (z.B. durch Evaluierung der Gewässerunterhaltungsgebühren und weiterer Differenzierung nach Nutzungsart)

Der FNB vertritt 200.000 Mitglieder, die in rund 6.000 Betrieben und Vereinen über eine Million Hektar Kulturlandschaft in Brandenburg bewirtschaften. Stellungnahmen, Positionen und Verlautbarungen sind geschäftsordnungsgemäß einstimmig von den ordentlichen Mitgliedsverbänden beschlossen.